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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN (AGB)

ANWENDUNGSBEREICH

Wir verstehen uns als a la Carte Restaurant, Catering- und Eventdienstleister für Privatpersonen, Firmen, Verbände, Vereine, Non-Profit-Organisationen, Bildungsträger u.ä.. unser Streben ist, unsere Kunden mit einwandfreien biologischen oder regionalen Qualitäten preiswürdig und erlebnisorientiert zu bedienen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Art Gourmet abgeschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. ANGEBOT UND PREISE

Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle Angebot. Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Etwaige Preissteigerungen können bis zwei Monate vor Veranstaltung geltend gemacht werden. Irrtümer und Änderungen bei Preisen und Angeboten bleiben vorbehalten.

  1. AUFTRAGSERTEILUNG UND –ANNAHME

Die Auftragserteilung durch den Kunden/Veranstalter muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

  1. DIENSTLEISTUNG

Der Kunde/Veranstalter stellt eine Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung und sorgt nach vorheriger Absprache für ungehinderte Zufahrts- und Parkmöglichkeiten. Er stellt nach vorheriger Absprache geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung von Zutaten und zur Zubereitung von Speisen zur Verfügung. Der Kunde/Veranstalter übernimmt alle vor Ort entstehenden Kosten für Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Strom, Gas, etc. Er sorgt selbst für den Tisch- und Geschirrservice oder trägt die vertraglich festgelegten Mehrkosten. Stellt sich der Arbeitsaufwand vor Ort aus durch den Kunden/Veranstalter zu vertretenden Gründen als größer als vertraglich festgelegt heraus, trägt der Kunde/Veranstalter dadurch verursachte Mehrkosten.

  1. LEIHE VON MIETGEGENSTÄNDEN

Bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten zu erstatten. Ist die Reparatur des Mietgegenstandes möglich, hat der Mieter dem Vermieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Mieter verlangen, dass ihm nach  Bezahlung der Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte Mietgegenstand übereignet wird. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt, falls der Mieter diesen Anspruch dem Vermieter gegenüber nicht schriftlich geltend macht bis zur Zahlung der Schadensumme spätestens aber 14 Tage nach Bekanntgabe der Schadenersatzansprüche durch den Vermieter.

Falls der Mieter den Mietgegenstand nicht mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgibt, so hat der Mieter für jeden angefangenen Tag bis zur Rückgabe eine Nutzungsentschädigung in Höhe der für den Mietgegenstand vereinbarten Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen.

Hat der Vermieter den Mieter nach Ablauf  der Mietzeit nochmals unter Fristsetzung gemäß § 326 BGB zur Rückgabe der Mietsache aufgefordert, und hat der Mieter auch innerhalb der Nachfrist den Mietgegenstand nicht zurückgegeben, kann der Vermieter statt der  Rückgabe des Mietgutes unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche Schadenersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen.

Bei Vermietung von Porzellan, Gläsern und Bestecken kann der Vermieter bei Verlust, Zerstörung oder nicht reparaturfähiger Beschädigung gemäß, oder bei Nichtrückgabe trotz Nachfristsetzung gemäß statt der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Mietgegenstandes Schadenersatz in Höhe des sich aus der im    Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Vermieters ergebenden Verkaufspreises verlangen, weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters werden hierdurch nicht berührt.

  1. ZAHLUNG

Der Kunde/Veranstalter leistet bei Auftragserteilung 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Vorauszahlung, der Restbetrag ist am Ende der Veranstaltung bar bzw. per Überweisung zu zahlen. Wir gewähren kein Skonto und keine Rabatte. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer

Dienstleistungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt werden.

Vertragliche Vereinbarungen ohne Leistung einer Vorauszahlung sind unwirksam. Bei frühzeitiger Absage der Veranstaltung wird lediglich eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der veranschlagten Rechnungssumme einbehalten. Wird die Veranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn abgesagt, wird die Vorauszahlung von 50 % der veranschlagten Rechnungssumme als Ausfallgebühr einbehalten. Bei kurzfristiger Absage (ab 72h vor Veranstaltungsbeginn) wird der veranschlagte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Der Kunde/Veranstalter, der seine Reservierung im Restaurant Quendel nicht per Mail oder telefonisch absagt, erhält im Nachgang eine Rechnung in Höhe von 20€ pro Person.

  1. REKLAMATION

Mängelrügen und sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen sofort nach Bekanntwerden,  spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei uns vorliegen.

  1. HAFTUNG

Jegliche Art von Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  1. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Potsdam.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.